AGWR-Datenblatt für Bauherren und Planverfasser - Angaben zur Nutzungseinheit
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
DI Martin Reisner
Bauamtsleiter
und Leiter Fachgebiet Bau- und Raumordnung
Um Terminvereinbarung unter 02252 / 76161 - DW 529 wird ersucht.
DI Nicole Tobiaschek
Tel: 02252 / 76161 - DW 536
Barbara Hönigsperger
Tel: 02252 / 76161 - DW 529
Thomas Koisser
Tel: 02252 / 76161 - DW 531
Daniela Hajek
Tel: 02252 / 76161 - DW 537
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
Der Bauwerber hat gemäß § 18 Abs.4 NÖ Bauordnung 2014...
Um an einen Wasserneuanschluss zu gelangen, ist es leider...
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §90 StVO...
Ansuchen um Ausnahme gemäß § 45 STVO 1960 („Ausnahmen...
Anzeige eines Bauvorhabens nach § 15 NÖ Bauordnung 2014...
Anzeige des Baubeginns durch den Bauherrn nach § 26 Abs. 1...
Ansuchen des Bauwerbers um Baubewilligung nach § 14 NÖ...
Bekanntgabe eines Bauführerwechsels durch den Bauherrn nach...
Bekanntgabe des Bauführers durch den Bauherrn nach § 25...
Bestätigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße...
Ansuchen Baufortschrittsbestätigung, z.B. für...
Anzeige der Fertigstellung durch den Bauherrn nach § 30...
Bekanntgabe Bauwerberwechsel -Â Eintritt neuer Bauwerber in...
Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO...
Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland, Antrag gemäß...
Ansuchen um Herstellung eines Anschlusses an den...
Die Änderungen bzw. Bestellungen können nur durch den...